Fresh Branch Baumaschinen GmbH
Gültig ab: September 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fresh Branch Baumaschinen GmbH (nachfolgend „Vermieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter") bezüglich der Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mietverträge kommen durch schriftliche Bestätigung der Mietanfrage durch den Vermieter zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Vermieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei zweifelhafter Bonität des Mieters.
Mietgegenstand sind die im Mietvertrag bezeichneten Baumaschinen und Baugeräte einschließlich des bei Übergabe vorhandenen Zubehörs.
Der Mieter hat sich vor Übernahme vom ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit des Mietgegenstandes zu überzeugen. Erkennbare Mängel sind sofort zu rügen.
Alle Mietgegenstände werden in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand übergeben. Der Vermieter gewährleistet nicht die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit dessen ordnungsgemäßer Rückgabe an den Vermieter.
Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem Zustand und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Tagesmiete für jeden Tag der Verspätung verpflichtet.
Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Zusätzlich zur Miete werden Transport-, Auf- und Abbaukosten sowie eventuelle Wartezeiten berechnet.
Die Zahlung erfolgt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Vermieter kann für die Dauer des Mietverhältnisses eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.
Der Mieter verpflichtet sich:
Transport, Aufstellung und Abholung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter hat für geeignete Zufahrtswege und Aufstellplätze zu sorgen.
Hebezeuge werden nur mit Kranführer vermietet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Kleinere Wartungsarbeiten und die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Kraftstoff, Öl, etc.) obliegen dem Mieter.
Reparaturen dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters und nur durch autorisierte Werkstätten durchgeführt werden.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die über normale Abnutzung hinausgehen. Er hat den Mietgegenstand ausreichend gegen Diebstahl, Feuer und andere Gefahren zu versichern.
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietgegenstandes. Eine Pfändung oder anderweitige Verfügung durch den Mieter ist untersagt.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn:
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur soweit dies zur Durchführung des Mietvertrages erforderlich ist. Die Bestimmungen der DSGVO werden beachtet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es gilt belgisches Recht. Gerichtsstand ist Eupen, Belgien.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.